Merkel schmückt sich mit fremden Federn.

Veröffentlicht am 07.09.2005 in Wahlen

CDU/CSU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel hat im TV-Duell mit Bundeskanzler Gerhard Schröder behauptet,dass sie als Jugend-und Familienministerin in der Kohl-Regierung 1992 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eingeführt habe.

FALSCH, FRAU MERKEL!
  • Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren wurde 1992 im Rahmen des sogenannten Schwangeren- und Familienhilfegesetzes eingeführt, das infolge der Wiedervereinigung neu beschlossen werden musste.
  • Das Gesetz kam als "Gruppenantrag" zustande,an dem Abgeordnete aus SPD, Bündnis90/ Die Grünen, FDP, CDU und CSU beteiligt waren.
  • 355 Abgeordnete,die deutliche Mehrheit des Bundestags,stimmten dem Gesetz zu – nur Angela Merkel nicht; sie enthielt sich der Stimme! (Nachzulesen in der Bundestags-Drucksache 12/99,S. 8379)
Angela Merkel will sich heute mit Federn schmücken,die ihr nicht zustehen. Und sie will darüber hinwegtäuschen,dass das Programm von CDU/CSU nichts Zukunftsweisendes zur Familien- und Frauenpolitik enthält. DIE WAHRHEIT IST: 1992 hat Angela Merkel Frauen und Familien im Stich gelassen. Und heute kümmert sie sich wieder nicht um sie. DAFÜR STEHT DIE SPD:
  • Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab zwei Jahren bis 2010.
  • Die Umwandlung des Erziehungsgeldes in ein Elterngeld bis zu 1800 Euro monatlich ab 2008.
  • Die schrittweise Einführung der Gebührenfreiheit in Kitas zusammen mit Ländern und Gemeinden.
 

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