Kommunen künftig für Sozialhilfe zuständig: Ambulant vor stationär

Veröffentlicht am 12.06.2006 in Gesundheit

Sylvia Lehmann (MdL)

Potsdam – Die Landesregierung soll möglichst schnell den Entwurf für ein Landesausführungsgesetz zur Sozialhilfe verabschieden. Das forderten heute die Sozialpolitikerinnen der Koalition, Sylvia Lehmann (SPD) und Roswitha Schier (CDU), auf der Tagung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Kommunalisierung der Eingliederungshilfe. Ab kommendem Jahr sind die Kommunen weitgehend für die Sozialhilfe zuständig, darunter dann auch die stationäre Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Lehmann: "Damit soll sich das Prinzip ambulant vor stationär möglichst umfassend durchsetzen."

Da das Gesetz zum 01. Januar 2007 in Kraft treten soll, "sollte es die Landesregierung direkt nach der Sommerpause in den Landtag einbringen, damit für das Parlament genug Beratungszeit bleibt", so Schier und Lehmann. Mit dem Landesausführungsgesetz zum Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – setzt die Landesregierung eine Vorgabe der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU um.

Im Kern bleibt die Neuregelung dem Leitgedanken "ambulant vor stationär" treu, dem die Landesregierung sich schon seit langem verpflichtet fühlt. Schier: "Über die Hilfen für behinderte oder auch für psychisch kranke Menschen soll möglichst nah an den Betroffenen beraten und entscheiden werden."

Lehmann und Schier empfehlen den Kommunen sich bereits jetzt gründlich auf die Aufgabendurchführung ab 2007 vorzubereiten. Das Sozialministerium stellt ihnen dazu einen Leitfaden zur Verfügung.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bei den Kostensatzvereinbarungen mit Trägern von stationären Behinderteneinrichtungen beraten werden können. Das LASV soll die Vereinbarungen, so die Planung, auch für die Kommunen abschließen können. "Die Kommunen sollten dieses Angebot kostengünstig in Anspruch nehmen können", betonen Lehmann und Schier. Für einen befristeten Zeitraum ab Anfang 2007 sollte die Beratung sogar kostenlos sein. Notwendig sei auch ein Qualifizierungsangebot des Landes für kommunale Mitarbeiter. Lehmann und Schier: "Das ist eine rechtlich sehr schwierige, für viele Menschen im täglichen Leben aber sehr wichtige Materie. Die Kommunen brauchen dafür sehr gut ausbildete Mitarbeiter."

 

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