Öffentlichen und nicht-öffentlichen Datenschutz eventuell zusammenführen

Veröffentlicht am 02.11.2006 in Allgemein

Britta Stark (MdL)

Potsdam – Der Datenschutz für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich soll möglicherweise zusammengeführt werden. Diesem Vorschlag von Britta Stark, innenpolitischer Sprecherin der SPD, stimmte heute der Innenausschuss des Landtags zu. Stark: "Die Landeregierung soll bis 30. Juni 2008 klären, ob dies sinnvoll ist. Der Auftrag dazu soll vom Landtag erteilt werden."

Die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich unterliegt der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge, der nicht-öffentliche Bereich liegt beim Innenministerium. Stark: "Wir wollen wissen, ob damit der Datenschutz verbessert werden kann und finanzielle Einsparungen möglich werden. Wichtig ist für uns auch eine abgestimmte Position mit Berlin. Mittelfristig halte ich eine Zusammenlegung der beiden Landeseinrichtungen für sinnvoll."

Der Innenausschuss teilte heute die Auffassung von Dagmar Hartge, dass insbesondere im Hinblick auf E-Government dem Datenschutz und der Datensicherheit eine wachsende Bedeutung zukommt. Stark: "E-Government ist eine hervorragende Entwicklung, die niemand stoppen will. Der Datenschutz muss aber gewährleistet sein. Darauf drängen wir."

 

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