Neues Kitagesetz: Verantwortung für unsere Kinder

Veröffentlicht am 07.03.2007 in Bildung

Jutta Lieske (MdL)

Potsdam – Kinder im Alter von null bis drei Jahren sollen künftig ihren Kitaplatz behalten können, auch wenn ihre Eltern arbeitslos werden. Das ist einer der Kernpunkte der Novelle des Kitagesetzes, die am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht wurde. Jutta Lieske, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte dazu im Plenum: "Für die Entwicklung der Kinder ist es sehr wichtig, eine gleichmäßige Betreuung und ein gewohntes soziales Umfeld zu haben. Deshalb hat die SPD im vergangenen Jahr gefordert, dass die Kinder in der Kita bleiben können – durch das neue Gesetz wird das möglich." Verbessert wird auch die Qualität in den Kitas.

Derzeit werden rund 22. 000 Kinder im Alter von null bis drei Jahren in Kindertagesstätten betreut. Das Land stellt für den Bestandschutz der Kinder arbeitslos gewordener Eltern 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit dem Gesetz werden die Grundsätze zur elementaren Bildung für die Arbeit in den Kitas verbindlich formuliert. Lieske: "Das Gesetz steht für eine Qualitätssteigerung in den Brandenburger Kitas. Qualität gepaart mit Verlässlichkeit sind für die Entwicklung der Kinder entscheidend."

Das Gesetz schafft die Möglichkeit, künftig deutlicher auf Rückstände beispielsweise in der Sprachentwicklung der Kinder einzugehen. Für Personal für die Sprachstandstests und die sich daraus ergebende Sprachförderung sind 2,5 Mio. Euro vorgesehen, weitere 400.000 Euro für die Qualifizierung der Erzieher.

Lieske: "Das sind Investitionen in die Zukunft. Unsere Kinder haben ein Recht auf eine optimale Förderung und einen guten Start in das Schulleben."

 

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