Landtag nimmt Volksinitiative zur Schülerbeförderung an

Veröffentlicht am 10.04.2008 in Bildung

Potsdam – Der Landtag hat heute einstimmig die Volksinitiative zur Schülerbeförderung angenommen. Damit entfällt die bisherige Pflicht der Kreise, Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu erheben. Für die SPD warb Fraktionschef Günter Baaske für die Initiative, mit deren Vertretern er in den vergangenen Wochen mehrfach gesprochen hatte: "Die engagierten Eltern haben meine volle Unterstützung. Vor allem den Eltern aus dem Kreis Ostprignitz-Ruppin gebührt höchste Anerkennung."

Diese Volksinitiative ist die erste seit Bestehen des Landes Brandenburg im Landtag angenommene Initiative ihrer Art. Durch sie wird Paragraph 112 des Schulgesetzes ohne weitere Lesung direkt geändert und nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt rechtsgültig. Ab diesem Moment steht es den Kreisen und kreisfreien Städten frei, Satzungen zu erlassen, die auf Elternbeiträge für die Schülerbeförderung ganz oder teilweise verzichten. Das war die Forderung der Initiative.

Günter Baaske: "Wir wollen noch einen Schritt weiter gehen. Wir wollen - sofern die Kreise Gebühren erheben - eine soziale Staffelung der Beiträge. Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen sollen entlastet werden. Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern. Es geht dabei nicht nur um Kinder aus Hartz-IV-Familien, sondern auch um Geringverdiener. Die Koalition plant, dass das Land dafür vier Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt." Diese Mittel sollen im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bis zur Sommerpause bewilligt werden.

Mehrere Ausschüsse des Landtages hatten sich im Vorfeld der heutigen Debatte mit der Volksinitiative befasst. Der Hauptausschuss führte am 03. April eine Anhörung durch. Dabei wies der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg darauf hin, dass etwa 40 Prozent und damit etwa 110.000 Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr für den Schulweg nutzen. Der Parlamentarische Dienst des Landtages stellte in einem Rechtsgutachten fest, dass die Gesetzesänderung keine Konnexitätswirkung habe.

 

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