Die aktuelle Diskussion um den Umgang mit Nebentätigkeiten von Abgeordneten hat die SPD-Landtagsfraktion bewogen, den Verhaltenskodex aus dem Jahre 1993 aktualisiert zu bestätigen. In einem entsprechenden Beschluss heißt es, dass sich die Mitglieder der Fraktion während der Zeit ihres Mandates auf die Abgeordnetentätigkeit konzentrieren müssen.
Eventuelle Nebentätigkeiten sind zeitlich so zu bemessen, dass die Abgeordnetentätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Eine Entlohnung dürfe nur für tatsächlich geleistete Arbeit erfolgen. Nebentätigkeiten sind gemäß den entsprechenden Vorschriften anzuzeigen. Die Fraktion ist sich einig, dass für ihre Mitglieder strenge Maßstäbe gelten, wenn es um das Verhältnis von politischer Verantwortung und geschäftlichen und finanziellen Interessen geht.