Günter Baaske (MdL)
Potsdam – Das Überbrückungsgeld für Angehörige verstorbener Abgeordneter wird gestrichen. Der Landtag Brandenburg hat in seiner heutigen Sitzung einer entsprechenden Änderung des Abgeordnetengesetzes zugestimmt. Die SPD-Fraktion hatte dafür bereits Anfang des Jahres einen Beschluss gefasst.
Fraktionschef Günter Baaske: "Das Überbrückungs- und Sterbegeld ist nicht mehr zeitgemäß. Das Sterbegeld wurde bereits aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gestrichen. Was für gesetzlich Versicherte gilt, muss auch für Abgeordnete gelten!"
Die Neuregelung wird am Freitag mit dem Doppelhaushalt 2005/06 verabschiedet. Bisher erhielten Angehörige von Abgeordneten eine Zahlung in Höhe von zwei Diäten (monatlich 4.399 Euro).
Weitere Änderungen im Abgeordnetenrecht sollen folgen. Baaske: "Dazu gehört eine Absenkung der Altersbezüge von Abgeordneten und der Versorgung von Hinterbliebenen sowie Neuregelungen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten."