Papierführerscheine adé!

Veröffentlicht am 28.02.2005 in Europa

In erster Lesung hat das Parlament über die Neufassung der Führerschein-Richtlinie beraten. Hintergrund der Neufassung ist das Bestehen von 110 verschiedenen Führerscheinmodellen in der EU. Allein in Deutschland gibt es fünf Versionen. Die verschiedenen Modelle sind nicht zuletzt aufgrund ihrer Vielfalt nicht fälschungssicher. Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Jahren ein regelrechter Führerscheintourismus entwickelt: Verkehrssünder, die in einem Mitgliedstaat ihren Führerschein entzogen bekamen, konnten sich bisher einen Ersatzführerschein in einem Nachbarland ausstellen lassen.

Diesen Rechtsverletzungen soll nun durch eine fälschungssichere Plastikkarte im einheitlichen EU-Format und durch die Schaffung eines Europäischen Führerscheinnetzwerks ein Ende gesetzt werden. Die Besitzer eines alten Papierführerscheins haben für den Umtausch in den neuen Ausweis im Kreditkartenformat 10 Jahre Zeit. Zur Schaffung des Führerscheinnetzwerkes soll es in jedem Mitgliedstaat nur noch eine einzige Anlaufstelle für den Zugang zu Informationen über den Führerschein geben. Die Abgeordneten betonten ferner, dass der Austausch der alten Führerscheine nicht zu einem Verlust oder einer Einschränkung der individuellen Fahrerlaubnis hinsichtlich der Fahrzeugklassen führen darf.

Darüber hinaus hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Gültigkeit von Führerscheinen, die Personen über 65 Jahren ausgestellt werden, auf fünf Jahre zu begrenzen. Nach Auffassung der Abgeordneten ist eine Pauschalbeschränkung nicht gerechtfertigt. Den Mitgliedstaaten soll jedoch die Möglichkeit gegeben werden, in einzelnen Fällen die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen zu begrenzen oder Tests sowie Sehkontrollen vorzuschreiben.

Weitere Änderungsanträge bezogen sich auf technischere Details des Kommissionsvorschlags wie die verschiedenen Führerscheinkategorien, das Mindestalter für Motorradfahrer, die Sicherheit von Führerscheinen, um Betrug zu bekämpfen, Mindestanforderungen an Prüfer bei der praktischen Fahrprüfung sowie die praktische Ausbildung für die verschiedenen Führerscheinklassen.

Das Votum des Parlaments wird nun an den Rat übermittelt. Dann ist es an den Mitgliedstaaten, sich zu einigen, bevor das Europäische Parlament in zweiter Lesung über den Richtlinienvorschlag beraten wird.

 

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