Keine Familienhaftung für Langzeitarbeitslose

Veröffentlicht am 06.07.2005 in Allgemein

Esther Schröder (MdL)

Potsdam – Dr. Esther Schröder, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, weist den CDU-Vorschlag, Eltern oder erwachsene Kinder sollten für den Unterhalt von angehörigen Langzeitarbeitslosen aufkommen strikt zurück. Schröder: "Das ist ein Stück aus der Mottenkiste. Die meisten der Arbeitslosen haben oft über Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Deshalb haben sie natürlich auch Anspruch auf ALG-II."

Der Vorschlag der hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) zeige, wohin die Reise mit der CDU gehen soll: "Die Familienhaftung ist nichts anderes als die völlige Entsolidarisierung der Gesellschaft." Die Familienangehörigen sollen nach Lautenschlägers Vorstellung sogar zahlen, wenn die Arbeitslosen nicht im Haushalt ihrer Angehörigen leben.

Schröder: "Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen von Hartz IV wurde diese Unterhaltsverpflichtung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose abgeschafft. Dabei soll es bleiben."

 

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